
Geschwindigkeitsbegrenzung
V-Max-Aufhebung & Geschwindigkeitsbegrenzer in Aschaffenburg
Werkseitige Abriegelung anpassen oder den Begrenzer für den Motorsport aufheben – wir arbeiten direkt in der Steuergerätesoftware.
Wo die Geschwindigkeitsbegrenzung hinterlegt ist
Die Höchstgeschwindigkeit ist bei modernen Fahrzeugen nicht mechanisch, sondern als Wert in der Steuergerätesoftware hinterlegt. Bei PKW handelt es sich häufig um eine freiwillige Selbstbeschränkung des Herstellers, bei Nutzfahrzeugen und Zugmaschinen dagegen um eine gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung.
Je nach Fahrzeug liegt der Begrenzer im Motorsteuergerät, im Getriebesteuergerät oder in beiden. Wir lesen den relevanten Datenstand aus, sichern ihn und passen den hinterlegten Wert an.
Wichtig: Bei Nutzfahrzeugen ab 3,5 t und bei Zugmaschinen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem nach § 57c StVZO und der Richtlinie 92/6/EWG. Eine Aufhebung im öffentlichen Straßenverkehr ist unzulässig und stellt einen erheblichen Rechtsverstoß dar. Solche Anpassungen führen wir ausschließlich für Motorsport, Export und Anwendungen außerhalb der StVZO durch.
Auf einen Blick
- Begrenzer im Motor- oder Getriebesteuergerät
- Originaldatenstand wird gesichert
- Rückrüstung jederzeit möglich
- Bei Nutzfahrzeugen nur außerhalb StVZO
Ihre Vorteile
- Passend für Motorsport auf abgesperrten Strecken
- Sinnvoll für Exportfahrzeuge
- Kein Eingriff in die Mechanik
- Originaldatenstand bleibt gesichert
- Klare Aufklärung zur Rechtslage
- Persönliche Beratung vor Ort in Aschaffenburg
So läuft es ab
In vier Schritten zur optimierten Software
1
Anfrage & Fahrzeugdaten
Sie senden uns Fahrzeugmodell, Baujahr, Motorisierung und idealerweise ein Foto des Fahrzeugscheins. Wir prüfen die Machbarkeit.
2
Angebot & Beratung
Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Hinweis auf notwendige Abnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen.
3
Auslesen & Sicherung
Wir lesen die Originalsoftware aus dem Steuergerät aus und sichern sie. Sie kann jederzeit wieder aufgespielt werden.
4
Abstimmung & Übergabe
Die angepasste Software wird aufgespielt, geprüft und gemeinsam mit Ihnen bei einer Probefahrt kontrolliert.
Anwendungsbereiche
Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bieten wir ausschließlich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs an – für Motorsport auf abgesperrten Strecken, für den Export sowie für Maschinen außerhalb der StVZO.
- Motorsportfahrzeuge
- Exportfahrzeuge
- Landmaschinen
- Baumaschinen
- Prüfstands- und Sonderfahrzeuge
Passend dazu
Leistungssteigerung & Chiptuning
Individuelle Kennfeldoptimierung im Motorsteuergerät für mehr Drehmoment und besseres Ansprechverhalten.
Getriebeoptimierung
Kürzere Schaltzeiten und Schaltpunkte passend zur geänderten Motorleistung.
HU & Bremsenprüfstand
HU jeden Freitag im Haus, Cartesy-Prüfstand mit geringer Überfahrhöhe.
V-Max-Anpassung in Aschaffenburg und Umgebung
Unsere Werkstatt liegt in der Hanauer Str. 35 in 63739 Aschaffenburg – zentral am Bayerischen Untermain und über die A3 sowie A45 gut erreichbar. Kundinnen und Kunden kommen aus Aschaffenburg, Hösbach, Goldbach, Alzenau, Großostheim, Stockstadt, Kleinostheim, Haibach, Miltenberg, Obernburg, Hanau, Gelnhausen, Frankfurt am Main, Darmstadt und Würzburg.
Wir nehmen uns Zeit für eine persönliche Beratung vor Ort, prüfen den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs und besprechen offen, was bei Ihrem Modell sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Vereinbaren Sie einfach telefonisch unter 06021 4381953 einen Termin.
Häufige Fragen
Darf die Geschwindigkeitsbegrenzung bei einem LKW aufgehoben werden?
Nein. Bei Nutzfahrzeugen ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist der Geschwindigkeitsbegrenzer gesetzlich vorgeschrieben (§ 57c StVZO, Richtlinie 92/6/EWG). Eine Aufhebung im öffentlichen Straßenverkehr ist unzulässig und wird empfindlich geahndet. Wir führen solche Anpassungen ausschließlich für Fahrzeuge außerhalb der StVZO durch, etwa im Export oder Motorsport.
Wie sieht es bei PKW mit der werkseitigen Abriegelung aus?
Auch hier gilt: Jede Änderung der Motorsteuerung kann nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Zusätzlich müssen Reifen, Bremsen und Fahrwerk für die höhere Geschwindigkeit freigegeben sein. Wir bieten die Aufhebung deshalb ausschließlich für Motorsport, Export und Anwendungen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs an.
Lässt sich die Begrenzung wieder aktivieren?
Ja. Der Originaldatenstand wird gesichert und kann jederzeit zurückgespielt werden.
Kostenlos & unverbindlich
Angebot für Ihr Fahrzeug anfordern
Senden Sie uns Fahrzeugdaten und – wenn möglich – ein Foto Ihres Fahrzeugscheins. Sie erhalten ein individuelles, unverbindliches Angebot für Ihr Fahrzeug.
Rechtlicher Hinweis
Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
Leistungssteigerung, Eco-Tuning und Getriebeoptimierung: Änderungen an der Motor- oder Getriebesoftware können nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Für den öffentlichen Straßenverkehr muss die Änderung von einer amtlich anerkannten Prüforganisation abgenommen und eingetragen werden. Das ist nur bei einem Teil der Fahrzeuge möglich – ob es bei Ihrem Fahrzeug geht, klären wir vor dem Auftrag.
AGR, SCR/AdBlue, Partikelfilter und Geschwindigkeitsbegrenzer: Softwareanpassungen an diesen Systemen führen wir nur an Fahrzeugen und Maschinen durch, die nachweislich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – etwa mit Ausfuhrnachweis oder als abgemeldetes Motorsportfahrzeug. Für zugelassene Fahrzeuge ist die Instandsetzung der einzig zulässige Weg.
Bitte informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über jede Änderung. Herstellergarantie und Kulanz können durch Softwareänderungen entfallen.