
Partikelfilter
DPF-Abschaltung, Diagnose und Instandsetzung in Aschaffenburg
Regeneration bricht ab, Filter ist zugesetzt, Fahrzeug geht in den Notlauf: Wir finden die Ursache statt nur das Symptom zu unterdrücken – und beraten Sie offen zu Instandsetzung und Alternativen.
Warum sich der DPF im Kurzstreckenbetrieb zusetzt
Der Dieselpartikelfilter (DPF) und beim Benziner der Ottopartikelfilter (OPF) halten Rußpartikel zurück. Damit der Filter nicht zusetzt, wird er regelmäßig regeneriert: Das Steuergerät erhöht die Abgastemperatur, sodass der eingelagerte Ruß verbrennt.
Scheitert diese Regeneration wiederholt, steigt der Beladungswert immer weiter an. Ursachen sind selten der Filter selbst: häufiger sind es Kurzstreckenbetrieb, ein defekter Differenzdrucksensor, undichte Leitungen, ein Fehler in der Abgasrückführung, defekte Injektoren, ein verschlissener Turbolader oder Öleintrag ins Abgas.
Deshalb steht bei uns immer die Diagnose am Anfang: Beladungs- und Aschewerte auslesen, Differenzdruck prüfen, Regenerationsverlauf und Nebenaggregate kontrollieren. Erst danach entscheiden wir gemeinsam über Zwangsregeneration, Reinigung, Austausch – oder, ausschließlich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, über eine Softwareanpassung.
Auf einen Blick
- Auslesen von Beladungs- und Aschewerten
- Prüfung von Differenzdrucksensor und Leitungen
- Zwangsregeneration möglich
- Ursachensuche statt Symptombehandlung
- Softwareanpassung nur außerhalb StVZO
- Originalsoftware wird gesichert
Ihre Vorteile
- Klarheit über den tatsächlichen Filterzustand
- Ursachen werden erkannt, bevor teure Teile getauscht werden
- Zwangsregeneration oft ausreichend
- Beratung zu Reinigung und Austausch
- Für Export und Maschinen außerhalb StVZO auch Softwarelösungen
- Originaldatenstand bleibt rückspielbar
- Persönliche Beratung in Aschaffenburg
So läuft es ab
In vier Schritten zur optimierten Software
1
Anfrage & Fahrzeugdaten
Sie senden uns Fahrzeugmodell, Baujahr, Motorisierung und idealerweise ein Foto des Fahrzeugscheins. Wir prüfen die Machbarkeit.
2
Angebot & Beratung
Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Hinweis auf notwendige Abnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen.
3
Auslesen & Sicherung
Wir lesen die Originalsoftware aus dem Steuergerät aus und sichern sie. Sie kann jederzeit wieder aufgespielt werden.
4
Abstimmung & Übergabe
Die angepasste Software wird aufgespielt, geprüft und gemeinsam mit Ihnen bei einer Probefahrt kontrolliert.
Für welche Fahrzeuge
Diagnose und Instandsetzung bieten wir für alle gängigen PKW, Transporter und Nutzfahrzeuge an. Softwareseitige Anpassungen ausschließlich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs.
- PKW Diesel
- PKW Benziner mit OPF
- Transporter
- Wohnmobile
- LKW
- Landmaschinen
- Baumaschinen
- Exportfahrzeuge
Legale Alternative
DPF auscodieren oder den Partikelfilter reinigen?
Ein zugesetzter Partikelfilter ist fast immer eine Folgeerscheinung. Wer nur den Filter reinigt oder tauscht, ohne die Ursache zu beheben, steht nach kurzer Zeit wieder vor demselben Problem.
Wir prüfen deshalb Injektoren, Abgasrückführung, Ladedrucksystem, Ölverbrauch und Sensorik mit. Häufig genügt danach eine Zwangsregeneration oder eine Filterreinigung – und Ihr Fahrzeug bleibt vollständig zulassungsfähig.
Passend dazu
AGR- / EGR-Anpassung
Diagnose und Anpassung der Abgasrückführung bei Verrußung und Notlauf.
AdBlue- / SCR-Anpassung
Softwareseitige Anpassung des SCR-Systems – ausschließlich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs.
Leistungssteigerung & Chiptuning
Individuelle Kennfeldoptimierung im Motorsteuergerät für mehr Drehmoment und besseres Ansprechverhalten.
DPF- und OPF-Diagnose in Aschaffenburg und Umgebung
Unsere Werkstatt liegt in der Hanauer Str. 35 in 63739 Aschaffenburg – zentral am Bayerischen Untermain und über die A3 sowie A45 gut erreichbar. Kundinnen und Kunden kommen aus Aschaffenburg, Hösbach, Goldbach, Alzenau, Großostheim, Stockstadt, Kleinostheim, Haibach, Miltenberg, Obernburg, Hanau, Gelnhausen, Frankfurt am Main, Darmstadt und Würzburg.
Wir nehmen uns Zeit für eine persönliche Beratung vor Ort, prüfen den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs und besprechen offen, was bei Ihrem Modell sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Vereinbaren Sie einfach telefonisch unter 06021 4381953 einen Termin.
Häufige Fragen
Darf der Partikelfilter entfernt oder softwareseitig deaktiviert werden?
Nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Das Entfernen oder Deaktivieren des Partikelfilters führt nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und ist nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässig. Wir bieten Softwarelösungen daher ausschließlich für Fahrzeuge und Maschinen außerhalb der StVZO an.
Woran erkenne ich einen zugesetzten Partikelfilter?
Typisch sind eine leuchtende DPF-Warnleuchte, häufige oder abgebrochene Regenerationen, Leistungsverlust, Notlauf, erhöhter Kraftstoffverbrauch und ein steigender Ölstand durch Kraftstoffeintrag.
Was ist eine Zwangsregeneration?
Dabei wird die Regeneration über das Diagnosegerät gezielt ausgelöst, statt auf die Bedingungen im Fahrbetrieb zu warten. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Beladung noch nicht zu weit fortgeschritten ist und keine Fehler die Regeneration blockieren.
Kann ein Partikelfilter gereinigt werden?
Ja, es gibt Reinigungsverfahren, die Ruß und teilweise auch Asche entfernen. Ob das bei Ihrem Filter noch sinnvoll ist, hängt vom Aschewert und vom Zustand der Trägerstruktur ab.
Warum steigt mein Ölstand?
Bei abgebrochenen Regenerationen gelangt unverbrannter Kraftstoff über die Zylinderwände ins Motoröl. Ein deutlich steigender Ölstand ist ein Warnsignal und sollte kurzfristig geprüft werden.
Was kostet die Partikelfilter-Anpassung?
Die softwareseitige Partikelfilter-Anpassung kostet 249 € inkl. MwSt. Ist für die Bearbeitung der Ausbau des Motorsteuergerätes notwendig, kommen 99 € hinzu.
Kostenlos & unverbindlich
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Senden Sie uns Fahrzeugdaten und – wenn möglich – ein Foto Ihres Fahrzeugscheins. Sie erhalten ein individuelles, unverbindliches Angebot für Ihr Fahrzeug.
Rechtlicher Hinweis
Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
Leistungssteigerung, Eco-Tuning und Getriebeoptimierung: Änderungen an der Motor- oder Getriebesoftware können nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Für den öffentlichen Straßenverkehr muss die Änderung von einer amtlich anerkannten Prüforganisation abgenommen und eingetragen werden. Das ist nur bei einem Teil der Fahrzeuge möglich – ob es bei Ihrem Fahrzeug geht, klären wir vor dem Auftrag.
AGR, SCR/AdBlue, Partikelfilter und Geschwindigkeitsbegrenzer: Softwareanpassungen an diesen Systemen führen wir nur an Fahrzeugen und Maschinen durch, die nachweislich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – etwa mit Ausfuhrnachweis oder als abgemeldetes Motorsportfahrzeug. Für zugelassene Fahrzeuge ist die Instandsetzung der einzig zulässige Weg.
Bitte informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung über jede Änderung. Herstellergarantie und Kulanz können durch Softwareänderungen entfallen.