Rechtliche Hinweise
Diese Hinweise gelten für sämtliche auf dieser Website beschriebenen Leistungen rund um Fahrzeugsoftware, Kennfeldoptimierung und Systemanpassungen.
1. Geltungsbereich der angebotenen Leistungen
Arbeiten an emissionsrelevanten Systemen – insbesondere Anpassungen an Abgasrückführung (AGR/EGR), SCR-System (AdBlue), Dieselpartikelfilter (DPF), Ottopartikelfilter (OPF) sowie an der Geschwindigkeitsbegrenzung von Nutzfahrzeugen und Zugmaschinen – bieten wir ausschließlich für Fahrzeuge, Maschinen und Aggregate an, die nicht am öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union teilnehmen.
Hierzu zählen insbesondere: Fahrzeuge im Motorsport auf abgesperrten Strecken, Fahrzeuge für den Export in Länder ohne entsprechende Abgas- und Geschwindigkeitsvorschriften, stationäre Anlagen sowie Land-, Forst- und Baumaschinen außerhalb genehmigungspflichtiger Nutzung.
2. Erlöschen der Betriebserlaubnis
Veränderungen an der Motorsteuerung können nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert oder der Fahrzeugtyp verändert wird.
Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis entfällt die Zulassung des Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr. In der Regel entfällt damit auch der Versicherungsschutz. Zusätzlich können bußgeld- und strafrechtliche Konsequenzen entstehen.
3. Emissionsrelevante Systeme
Das Deaktivieren, Entfernen oder Manipulieren von Einrichtungen zur Abgasnachbehandlung ist nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 unzulässig. Entsprechende Eingriffe an Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, führen wir grundsätzlich nicht durch.
4. Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nutzfahrzeugen
Bei Kraftfahrzeugen ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie bei Zugmaschinen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem nach § 57c StVZO und der Richtlinie 92/6/EWG. Eine Aufhebung oder Veränderung dieser Begrenzung ist im öffentlichen Straßenverkehr unzulässig.
5. Abnahme und Eintragung von Leistungssteigerungen
Leistungssteigerungen können nur bei einem Teil der Fahrzeuge legal umgesetzt werden. Voraussetzung ist die Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation auf Grundlage eines Teilegutachtens, einer ABE oder einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO sowie die anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere nach § 19 Abs. 3 StVZO. Wir beraten Sie vor jedem Auftrag zu den erforderlichen Schritten.
6. Versicherung, Garantie und Gewährleistung
Jede Änderung an der Fahrzeugsoftware ist der Kfz-Versicherung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, kann der Versicherungsschutz im Schadensfall ganz oder teilweise entfallen. Darüber hinaus können Herstellergarantie, Kulanz- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller durch Softwareänderungen entfallen.
7. Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass das Fahrzeug bzw. die Maschine bestimmungsgemäß verwendet wird und die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Einsatzlandes eingehalten werden. Eine Haftung für eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung – insbesondere den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ohne die erforderliche Genehmigung – ist ausgeschlossen.
8. Technische Voraussetzungen
Voraussetzung für jede Softwareanpassung ist ein technisch einwandfreies Fahrzeug. Wir behalten uns vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn der Zustand des Fahrzeugs eine Optimierung nicht zulässt oder ein erhöhtes Schadensrisiko besteht. Angaben zu möglichen Leistungswerten sind Erfahrungswerte und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar, solange sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
9. Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Website dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine amtlich anerkannte Prüforganisation, Ihre Zulassungsbehörde oder eine rechtsberatende Stelle.