Drehzahlmesser mit Zeiger im roten Bereich – Symbolbild für V-Max-Anpassung

Geschwindigkeitsbegrenzung

V-Max-Aufhebung & Geschwindigkeitsbegrenzer in Aschaffenburg

Werkseitige Abriegelung anpassen oder den Begrenzer für den Motorsport aufheben – wir arbeiten direkt in der Steuergerätesoftware.

Wo die Geschwindigkeitsbegrenzung hinterlegt ist

Die Höchstgeschwindigkeit ist bei modernen Fahrzeugen nicht mechanisch, sondern als Wert in der Steuergerätesoftware hinterlegt. Bei PKW handelt es sich häufig um eine freiwillige Selbstbeschränkung des Herstellers, bei Nutzfahrzeugen und Zugmaschinen dagegen um eine gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung.

Je nach Fahrzeug liegt der Begrenzer im Motorsteuergerät, im Getriebesteuergerät oder in beiden. Wir lesen den relevanten Datenstand aus, sichern ihn und passen den hinterlegten Wert an.

Wichtig: Bei Nutzfahrzeugen ab 3,5 t und bei Zugmaschinen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem nach § 57c StVZO und der Richtlinie 92/6/EWG. Eine Aufhebung im öffentlichen Straßenverkehr ist unzulässig und stellt einen erheblichen Rechtsverstoß dar. Solche Anpassungen führen wir ausschließlich für Motorsport, Export und Anwendungen außerhalb der StVZO durch.

Auf einen Blick

  • Begrenzer im Motor- oder Getriebesteuergerät
  • Originaldatenstand wird gesichert
  • Rückrüstung jederzeit möglich
  • Bei Nutzfahrzeugen nur außerhalb StVZO

Ihre Vorteile

  • Passend für Motorsport auf abgesperrten Strecken
  • Sinnvoll für Exportfahrzeuge
  • Kein Eingriff in die Mechanik
  • Originaldatenstand bleibt gesichert
  • Klare Aufklärung zur Rechtslage
  • Persönliche Beratung vor Ort in Aschaffenburg

So läuft es ab

In vier Schritten zur optimierten Software

1

Anfrage & Fahrzeugdaten

Sie senden uns Fahrzeugmodell, Baujahr, Motorisierung und idealerweise ein Foto des Fahrzeugscheins. Wir prüfen die Machbarkeit.

2

Angebot & Beratung

Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Hinweis auf notwendige Abnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen.

3

Auslesen & Sicherung

Wir lesen die Originalsoftware aus dem Steuergerät aus und sichern sie. Sie kann jederzeit wieder aufgespielt werden.

4

Abstimmung & Übergabe

Die angepasste Software wird aufgespielt, geprüft und gemeinsam mit Ihnen bei einer Probefahrt kontrolliert.

Anwendungsbereiche

Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bieten wir ausschließlich außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs an – für Motorsport auf abgesperrten Strecken, für den Export sowie für Maschinen außerhalb der StVZO.

  • Motorsportfahrzeuge
  • Exportfahrzeuge
  • Landmaschinen
  • Baumaschinen
  • Prüfstands- und Sonderfahrzeuge

Passend dazu

Leistungssteigerung & Chiptuning

Individuelle Kennfeldoptimierung im Motorsteuergerät für mehr Drehmoment und besseres Ansprechverhalten.

Getriebeoptimierung

Kürzere Schaltzeiten und Schaltpunkte passend zur geänderten Motorleistung.

HU & Bremsenprüfstand

HU jeden Freitag im Haus, Cartesy-Prüfstand mit geringer Überfahrhöhe.

V-Max-Anpassung in Aschaffenburg und Umgebung

Unsere Werkstatt liegt in der Hanauer Str. 35 in 63739 Aschaffenburg – zentral am Bayerischen Untermain und über die A3 sowie A45 gut erreichbar. Kundinnen und Kunden kommen aus Aschaffenburg, Hösbach, Goldbach, Alzenau, Großostheim, Stockstadt, Kleinostheim, Haibach, Miltenberg, Obernburg, Hanau, Gelnhausen, Frankfurt am Main, Darmstadt und Würzburg.

Wir nehmen uns Zeit für eine persönliche Beratung vor Ort, prüfen den technischen Zustand Ihres Fahrzeugs und besprechen offen, was bei Ihrem Modell sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Vereinbaren Sie einfach telefonisch unter 06021 4381953 einen Termin.

Häufige Fragen

Darf die Geschwindigkeitsbegrenzung bei einem LKW aufgehoben werden?

Nein. Bei Nutzfahrzeugen ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist der Geschwindigkeitsbegrenzer gesetzlich vorgeschrieben (§ 57c StVZO, Richtlinie 92/6/EWG). Eine Aufhebung im öffentlichen Straßenverkehr ist unzulässig und wird empfindlich geahndet. Wir führen solche Anpassungen ausschließlich für Fahrzeuge außerhalb der StVZO durch, etwa im Export oder Motorsport.

Wie sieht es bei PKW mit der werkseitigen Abriegelung aus?

Auch hier gilt: Jede Änderung der Motorsteuerung kann nach § 19 Abs. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Zusätzlich müssen Reifen, Bremsen und Fahrwerk für die höhere Geschwindigkeit freigegeben sein. Wir bieten die Aufhebung deshalb ausschließlich für Motorsport, Export und Anwendungen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs an.

Lässt sich die Begrenzung wieder aktivieren?

Ja. Der Originaldatenstand wird gesichert und kann jederzeit zurückgespielt werden.

Kostenlos & unverbindlich

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Senden Sie uns Fahrzeugdaten und – wenn möglich – ein Foto Ihres Fahrzeugscheins. Sie erhalten ein individuelles, unverbindliches Angebot für Ihr Fahrzeug.